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Flurbereinigungsgesetz
9. Auflage, Standardkommentar
fortgeführt von Wingerter, Mayr
Die Neuauflage bringt Sie wieder auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und Literatur. Die praxisgerechte Konzeption des Kommentars wird beibehalten. Demgemäß ist die Kommentierung vor allem ein wichtiges Hilfsmittel für Verwaltung, Gerichte und Rechtsanwälte. Die aus der Vorauflage bereits erkennbare Tendenz, in strittigen oder ungeklärten Fragen einen eigenen Standpunkt einzunehmen, wird vertieft.
Herr Dr. Schwantag, der über mehrere Auflagen den Kommentar prägte und ihn zu einer gut handhabbaren Fundgrube für tägliche und nicht alltägliche Fragen der Nutzer entwickelte, musste aus Altersgründen auf die weitere Mitarbeit verzichten. Als neuer Mitautor konnte Herr Dr. Mayr gewonnen werden, der seit vielen Jahren den Vorsitz im bayrischen Flurbereinigungssenat führt und deshalb ein profunder Kenner der Materie ist.
Bis heute haben die Bundesländer von der (noch nicht ganz geklärten) Gesetzgebungskompetenz aus der Föderalismusreform keinen Gebrauch gemacht. Ein praktisches Bedürfnis hierfür besteht auch nicht. Denn das geltende Gesetz hat sich über Jahrzehnte zu einem fein austarierten System des Ausgleichs privater Interessen und öffentlicher Nutzungsanforderungen entwickelt. So sorgt das Bundesverwaltungsgericht nach wie vor für eine einheitliche Auslegung.
Art und Weise, Flurneuordnungen durchzuführen, unterliegt einem ständigen Wandel. Neue politische Einflüsse machen sich bemerkbar. Interessant dabei ist, dass jeder agrar- und umweltpolitische Verantwortungsträger durch das Instrument der ländlichen Umlegung besondere Schwerpunkte setzen kann. Dass Bodenordnung ein hervorragendes Mittel zur Strukturentwicklung im ländlichen Raum ist, dürfte unbestritten sein. Allerdings setzen Finanzierungsfragen immer häufiger Grenzen. Dementsprechend hat sich der Schwerpunkt neuer Flurneuordnungen auf die Anordnung vereinfachter Flurbereinigungsverfahren (§ 86 FlurbG) zu Lasten der „klassischen" großen Regelverfahren verlagert. Daneben haben noch große Bedeutung die Unternehmensflurbereinigungen (§ 87 FlurbG). Nach wie vor sind diese ein optimales Mittel zum Ausgleich der Belange der von einem Unternehmen direkt Betroffenen sowie der Landeskultur mit den Interessen des Unternehmens.
Die Neuauflage des Kommentars trägt diesen neuen Entwicklungen Rechnung und stellt die dazu ergangene Rechtsprechung und veröffentlichte Literatur dar. Die Zitierung der Fundstelle „RzF" wird konsequent auf die in der Praxis fast ausschließlich verwendete CD umgestellt.
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