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Grundstückverkehrsgesetz
Praxiskommentar
5. Aufl. August 2010
Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Joachim Netz
Die ersten Änderungen, die das Grundstückverkehrsgesetz nach seinem Inkrafttreten am 01.01.1962 erfahren hat, waren lediglich formaler Natur. Erst ab 2005 hat das Grundstückverkehrsgesetz wesentliche Änderungen erfahren. So können die Länder bestimmen, dass in bestimmten Teilen des Landesgebietes die Genehmigung eines genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfts über die in § 9 Grundstückverkehrsgesetz GrdstVG genannten Versagungsgründe hinaus versagt oder mit Nebenbestimmungen versehen werden kann, soweit dies in dem betroffenen Teil des Landesgebietes zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die Agrarstruktur zwingend erforderlich ist.
Die wesentlichste Änderung erfährt das GrdstVG durch die Föderalismusreform, die den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr in die Zuständigkeit der Länder überführt hat. Damit haben es die Länder in der Hand, das Grundstückverkehrsgesetz mit seinem jetzigen Inhalt zu belassen, zu ändern oder aufzuheben. Als erstes Bundesland hat hiervon Baden-Württemberg mit seinem Agrarstrukturverbesserungsgesetz Gebrauch gemacht.
Die letzte Änderung erfuhr das Grundstückverkehrsgesetz mit dem Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG) vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586).
Die 5. Auflage des Kommentars zum Grundstückverkehrsgesetz beinhaltet die neueste Rechtsprechung und Literatur sowie das Agrarstrukturverbesserungsgesetz Baden-Württembergs und die Bestimmungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
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