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Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVG)unter Berücksichtigung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamG)8. Auflage (Auslieferung ab 15.12.2011) Barnstedt/Steffen, fortgeführt von Johannes Ernst Seit dem Erscheinen der Vorauflage 2005 sind eine Reihe von neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die sich auf das Verfahren vor den Lwgerichten auswirken. U.a. hat das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG) das Verfahren vor den Lwgerichten weitgehend den Verfahrensvorschriften des FamFG angepasst und das LwVG entsprechend geändert. Das Land Baden-Württemberg hat das GrdstVG, das LPachtVG und das RSG mit dem ersten Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform und zum Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum vom 4.11.2009 durch entsprechendes Landesrecht abgelöst. Insoweit gilt jetzt das Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur in Baden-Württemberg (Agrarstrukturverbesserungsgesetz – ASVG), nach dessen §§ 32, 36 Abs. 3 in diesen Angelegenheiten weiterhin die Zuständigkeit des Lwgerichts gegeben ist. Nach der Änderung des § 2 EGGVG durch das FGG-RG finden die Vorschriften des GVG jetzt auf die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit und damit auch auf die freiwillige Gerichtsbarkeit Anwendung. Rezension als PDF-Datei: [01] Rezension als Druckversion: [01] Kontakt • Impressum • AGB • Widerrufsbelehrung |
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