Seit 2013 sind Neubauten von Ställen im Außenbereich nicht mehr privilegiert zulässig, wenn für ihre Zulassung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschaltet werden muss. Derartige Ställe können deshalb überhaupt nur noch entstehen, wenn die Standortgemeinde zuvor einen dementsprechenden Bebauungsplan aufgestellt hat. 2013 bereits vorhandene Altanlagen sind in ihrem Bestand geschützt. Dies gilt allerdings nicht für genehmigungspflichtige Umbauten, auch nicht, wenn sie allein aus Gründen des Tierwohls erfolgen sollen. Das will der Bundesgesetzgeber nun ändern. Bebauungspläne sollen auch dann nicht erforderlich sein, wenn solche „Bestandsställe“ unter Tierwohlgesichtspunkten neu oder umgebaut werden.

Daneben will die Bundesregierung ein Förderprogramm anschieben, in welchem rd. 300 Mio. € für Stallumbauten zur Verfügung gestellt werden sollen. Dieses Programm soll prinzipiell für alle Stallneu- und -umbauten gelten, die im Interesse des Tierwohls erfolgen. Von der Förderung würden ggf. also auch die seit 2013 neu errichteten UVP-pflichtigen Ställe profitieren können.

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