Der Bundesrat hat am 07.05.2021 einer Ausnahmeregelung für Saisonbeschäftigungen zugestimmt, die der Bundestag am 22.04.2021 verabschiedet hatte. Von März bis Ende Oktober 2021 können demnach landwirtschaftliche Betriebe ihre Saisonarbeitskräfte 102 statt der sonst zulässigen 70 Tage (bzw. vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen.

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