Das BLM hat den ersten Entwurf für eine Verordnung, die die Ferkelkastration regeln soll, vorgelegt. Danach soll die Ferkelkastration unter Narkose (mit dem Wirkstoff Isofluran) nicht mehr unter dem sog. Tierarztvorbehalt stehen. Vielmehr soll der Landwirt selbst die Ferkelkastration durchführen können, wenn er einen Sachkundenachweis erbringt. Dazu sind Schulungen vorgesehen, die jeder Landwirt besuchen kann, der eine fachbezogene Ausbildung oder eine einschlägige Berufserfahrung aufzuweisen hat. Der Deutsche Bauernverband begrüßt die Streichung des Tierarztvorbehalts. Von Seiten der Tierärzte gibt es Kritik.

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