Die derzeit noch geltenden GAP-Regeln laufen zum 31.12.2020 aus. Die neue Förderperiode, über deren Ausgestaltung allerdings noch kein Einvernehmen besteht, sollte an sich ab 01.01.2021 starten. Nun wird eine GAP-Übergangsverordnung zwischengeschaltet. Das ist jedenfalls der Vorschlag der EU-Kommission. Diese Übergangsverordnung soll die bisherigen Regelungen erst einmal bis Ende 2021 fortschreiben. Dabei sinkt allerdings, was die angestrebte Umschichtung der Förderungen von der ersten in die zweite Säule der GAP angeht, bereits noch einmal. Das beruht auf unterschiedlichen Haushaltsjahren, was die Mitgliedstaaten und die EU angeht.

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