Die EU-Kommission wirft Deutschland schon seit längerem vor, die Verpflichtungen aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nicht einzuhalten. Deshalb ist bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, an dessen Ende eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem EuGH stehen könnte. Jedenfalls ist die EU-Kommission nun in dem Vertragsverletzungsverfahren den notwendigen zweiten Schritt gegangen und hat sie der Bundesregierung ihre Bedenken wegen der mangelnden Umsetzung der Richtlinie schriftlich mitgeteilt. Deutschland hat nun bis Ende des Jahres Zeit, auf die Bedenken der EU-Kommission zu antworten. Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, ist der Klageweg der EU-Kommission zum EuGH eröffnet.

Konkret fordert die EU-Kommission, dass Deutschland den Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, vor allem der Flachland-Mähwiesen und der Berg-Mähwiesen, verstärkt. Diese beiden Lebensraumtypen befänden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand und Deutschland habe bislang nicht genug unternommen, um einer Verschlechterung dieser Lebensraumtypen entgegenzuwirken. Vor allem würden die Lebensraumtypen, so die EU-Kommission, nicht hinreichend überwacht.

Das Bundesumweltministerium hat in einer ersten Reaktion erklärt, die nun schriftlich ausformulierten Vorgriffe der EU-Kommission gründlich prüfen zu wollen. Man ist allerdings dort wohl bereits zu der Auffassung gekommen, dass es nicht genügen wird, auf die im Rahmen der GAP-Reform zu erwartenden Eco-Schemes zu verweisen. Dieses Instrument genüge wohl nicht, um der harten Kritik der EU-Kommission inhaltlich ausreichend zu begegnen.

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