Das Land Sachsen-Anhalt plant ein Gesetz, mit dem das Nationale Naturmonument „Grünes Band Sachsen-Anhalt“ unter Schutz gestellt werden soll. In der Diskussion war ein Pflugverbot für Ackerflächen. Dieses ist nun aber doch nicht in den Gesetzesentwurf der Landesregierung aufgenommen worden. Es bleibt zwar bei einem generellen Umbruchsverbot für Dauergrünland. Das angestammte vorhandene Ackerland soll jedoch weiter als solches genutzt werden können.

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