Die Bundestagsfraktion der AfD stört sich seit geraumer Zeit daran, dass die Agrarpolitik im Wesentlichen unionsrechtlich vorgeprägt ist. Das gelte es, so heißt es in einer Pressemitteilung vom 03.06.2020, zu ändern. Zum agrarpolitischen Leitbild der AfD-Bundestagsfraktion gehöre es, dass die Agrarpolitik langfristig wieder in die deutsche Zuständigkeit zurückgeführt werde. Das begründet die AfD öffentlichkeitswirksam, indem sie vorrechnet, dass Deutschland aktuell rd. 25 Mrd. € in den EU-Haushalt einzahle, jedoch nur 6,5 Mrd. € spezifisch für die Agrarförderung zurückerhalte.

Im Zentrum des agrarpolitischen Leitbilds stehe für die AfD-Bundestagsfraktion die bäuerliche Landwirtschaft in der Form von landwirtschaftlichen Familienbetrieben und Genossenschaften. In deren Interesse gelte es, die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Junglandwirte zu optimieren und das Agrarfördersystem zu entbürokratisieren/zu vereinfachen. Auch die AfD hat sich – insoweit den jüngsten Aktivitäten Der Linken entsprechend – auf die Fahnen geschrieben, die Bodenspekulation einzudämmen.

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