Ende November 2020 haben die Regierungsfraktionen in Sachsen-Anhalt den Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes Sachsen-Anhalt in den Landtag eingebracht. Angestrebt wird die Neuregelung des landwirtschaftlichen Grundstücksrechts. Kern der Gesetzesinitiative ist die Einführung einer Genehmigungspflicht für Anteilskäufe. Danach soll eine Genehmigungspflicht für den Erwerb von Anteilen an Unternehmen eingeführt werden, wenn

    • die Unternehmen mehr als 250 ha land- und/oder forstwirtschaftlicher Flächen besitzen,
    • Anteile in einem Umfang erworben werden, dass dem Käufer mit dem Anteilserwerb ein bestimmender Einfluss auf das Unternehmen verschafft wird.

Weil die Regierungsfraktionen die Gesetzesinitiative gestartet haben, ist mit der Verabschiedung und dem Inkrafttreten zu rechnen. Der aktuelle Entwurf, so wie er in den Landtag eingebracht ist, kann aufgerufen werden unter https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/dokumente/aktuelle-dokumente/drucksachen (Drucksache 7/6804).

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