Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln für die ALEGrO-Höchstspannungsleitung, mit der eine erste direkte Stromverbindung zwischen Deutschland und Belgien geschaffen werden soll, wird beklagt. Klägerin ist die Eigentümerin zweier Grünlandflächen, die von der Höchstspannungsleitung in Form von Erdkabeln gekreuzt werden sollen. Die Klägerin rügt, dass Alternativtrassen, die ihre Grundstücke verschonen würden, nicht ordnungsgemäß geprüft worden seien. Vor allem könne ein benachbartes Wasserschutzgebiet, dessen Schutzstatus in der Zukunft zumindest unsicher sei, ohne eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung, sowohl in offener als auch in geschlossener Bauweise gequert werden. Im Übrigen dränge es sich auf, die Höchstspannungsleitung in einem Erdwall längs der Autobahn, die das Wasserschutzgebiet ohnehin durchschneidet, zu verlegen.

Das BVerwG will am 20.01.2021 zum Az. 4 A 4.19 mündlich verhandeln und entscheiden. Es ist in dieser Sache erste und zugleich letzte Instanz.

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