Vor dem VG Berlin war bereits im vergangenen Jahr über die Klagen dreier Landwirtsfamilien verhandelt worden, die in Brandenburg, im Alten Land und auf der Insel Pellworm ökologisch wirtschaften. Alle drei Familien hatten Ernteeinbußen durch extreme Wettereignisse wie Hitze, Starkregen und Hagel erlitten und wollten nun die Bundesrepublik dazu verurteilt wissen, Maßnahmen zu ergreifen um das Klimaschutzziel 2020 einzuhalten. Alle drei Klagen haben letzthin keinen Erfolg gehabt. Die klagabweisenden Urteile sind inzwischen auch in Rechtskraft erwachsen (VG Berlin, Urteile vom 31.10.2019 i.S. 10 K 412/18 u.a.). Ein Aufsatz von Buser (Eine allgemeine Klimaleistungsklage vor dem VG Berlin) im Heft 17 der NVwZ (Seite 1253 f.) gibt nun einen instruktiven Überblick über Inhalt der Klageschriften, Verlauf der mündlichen Verhandlung und die Entscheidung der Kläger, die zugelassenen Berufungen nicht einzulegen, sondern stattdessen „Klimaverfassungsbeschwerde“ vor dem BVerfG zu erheben.

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