Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), zu der auch die Landwirtschaftliche Alterskasse gehört, erhebt ab 01.01.2021 geänderte Alterskassenbeiträge.
Der sog. Unternehmerbeitrag sinkt in den alten Bundesländern um 3,00 € auf nunmehr noch 258,00 €/Monat. In den neuen Bundesländern steigt der Unternehmerbeitrag um 1,00 € auf nunmehr 245,00 €/Monat. Der vom landwirtschaftlichen Unternehmer zu zahlende Beitrag für einen mitarbeitenden Familienangehörigen macht unverändert 50 % des Unternehmerbeitrags aus, also ab 01.01.2021 in den alten Bundesländern 129,00 € und in den neuen Bundesländern 122,50 €/Monat.
Der Bund passt die Beitragszuschüsse an. An Beitragszuschüssen können nun bis zu 155,00 € in den alten und bis zu 147,00 € in den neuen Bundesländern gewährt werden. Dazu sind die Einzelheiten, auch die zu den sich ab 01.04.2021 ändernden Einkommensgrenzen für den Zuschussanspruch, nachzulesen unter www.svlfg.de/beitragszuschuesse.