Die Regierungsmehrheit im Bundesland Sachsen-Anhalt plant die Aufhebung von Altrechten. Dabei geht es im Wesentlichen um Grundstücke/Personenzusammenschlüsse, die aufgrund der ab 1821 durchgeführten Flurbereinigungen alten Rechts („Gemeinheitsteilungen“) entstanden sind (z.B. Viehweiden, Waldungen, Tränkeplätze, Steinbrüche). Diese Grundstücke sind mehr oder weniger vollständig in den Grundbüchern gebucht, allerdings mit den seinerzeit entstandenen Zusammenschlüssen natürlicher Personen als Eigentümer. Aufgrund der seither verstrichenen Zeit, insbesondere wegen der grundlegenden Veränderungen zu DDR-Zeiten, ist das Auffinden der Eigentümer noch schwieriger als in Bundesländern mit vergleichbaren Grundstücken/Zusammenschlüssen (z.B. Niedersachsen). Deshalb sollen diese Grundstücke nun im Jahr 2021 auf die jeweiligen Standortgemeinden übergehen, die dann auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden sollen. „Alteigentümer“ sollen bis zum 31.12.2020 die Möglichkeit eingeräumt erhalten, diese Umschreibungen zu verhindern und Berechtigungen nachzuweisen.

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