Die Anbindehaltung von Rindern ist Gegenstand teilweise heftiger Diskussionen in der interessierten Öffentlichkeit. Sie beschäftigt inzwischen auch die Gesetzgeber in Bund und Land sowie die Exekutive. Das Thünen-Institut, angesiedelt beim Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei in Braunschweig, hat dazu im Dezember 2018 eine Studie veröffentlicht. Sie wurde erstellt aufgrund eines Auftrags des BMEL, die Folgen eines Verbots der Anbindehaltung abzuschätzen. Das Institut hebt in seiner Veröffentlichung hervor, dass verlässliche bundesweite Daten spezifisch zur Anbindehaltung von Rindern nicht existieren. Die Daten aus den Landwirtschaftszählungen ließen jedoch gesicherte Schätzungen zu. Die für 2010 ermittelten etwa 31.500 Landwirtschaftsbetriebe, die seinerzeit rd. 650.000 Kühe ganzjährig angebunden hielten, entsprachen etwa 35 % der Betriebe und 15 % des Milchviehbestands. Das Institut hat diese Ausgangsdaten auf 2027 hochgerechnet und schätzt: 2027 werden wohl noch etwa 13.500 Betriebe in der Anbindehaltung wirtschaften und so ca. 270.000 Milchkühe halten. Das dürften vergleichsweise kleine, auf die Milchviehhaltung spezialisierte Betriebe sein, die oft auch über Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft verfügten (und auf diese angewiesen seien). Diese Betriebe würden dann ganz überwiegend in Süddeutschland anzutreffen sein.

Das Thünen-Institut zeigt Möglichkeiten auf, das Haltungsverhalten tiergerechter zu gestalten. Er prognostiziert, dass ein Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung die betroffenen Betriebe mit zwischen 0,26 und 13,42 ct/kg Milch belasten würde. Bei einem durchschnittlichen Auszahlungspreis der Molkereien von 27,2 ct/kg Milch in 2016 und 36,6 ct/kg 2017 werde sich ein Verbot also erheblich auf die Rentabilität der betroffenen Betriebe auswirken. In dem Zusammenhang regt das Institut verschiedene Fördermaßnahmen an.

Wer an Einzelheiten interessiert ist, kann über die Homepage des Thünen-Instituts das „Thünen Working Paper 111“ als PDF-Datei herunterladen. Maßstäbe für die artgerechte Anbindehaltung von Milchkühen gibt die vom Nds. Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz verantwortete „Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung“, die auf der Homepage des LAVES ebenfalls als PDF-Datei zur Verfügung steht.

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