Wie bereits in Niedersachsen (News vom 26.07.2019) reagiert nun auch das Landwirtschaftsministerium M-V auf die witterungsbedingten Einbußen bei der Futtereinbringung. Gerade auch die Flächen, die nach den dafür maßgebenden Förderbedingungen vor dem 01.09. nicht hätten beweidet werden dürfen, sind nun vorzeitig für die Beweidung freigegeben worden. Das ergänzt eine bereits seit dem 01.07.2019 geltende Ausnahmeregelung, wonach seither 80 % der als ökologische Vorrangflächen angemeldeten Bracheflächen bereits für die Futtergewinnung benutzt werden können.

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