Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 19.06.2020 ihr aktuelles Gesetzgebungsvorhaben vorgestellt. Es gelte, so die Landesregierung, Naturschutz und Landwirtschaft miteinander zu versöhnen. Für die Landwirte läuft diese Planung auf erhebliche Einschränkungen hinaus: Die Gesamtaufwandmenge an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel soll bis 2030 um jedenfalls 40 % reduziert werden, der Anteil der ökologisch wirtschaftenden Landwirte auf zumindest 30 % steigen. In Naturschutzgebieten soll der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel vollständig untersagt werden; in den übrigen, vor allem in den Landschaftsschutzgebieten, sollen landesspezifische Vorgaben des sog. Integrierten Pflanzenschutzes greifen. Bis 2030 soll ein landesweiter Biotopverbund, der 15 % der Landesfläche umfasst, geschaffen werden. Auf 10 % der landwirtschaftlichen Flächen sollen sog. Refugialflächen (Rückzugsgebiete biologischer Arten) entstehen.

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