Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes – Kommentar

sowie weitere bayerische flurbereinigungsrechtliche Vorschriften

von Emil Hermann Linke und Christoph Mayr

2012, 332 S., brosch., 50,00 EUR + VS, ISBN 978 3 920009 85 8

Das Flurbereinigungsgesetz des Bundes vom 14. Juli 1953 gibt den Ländern bei einzelnen Bestimmungen die Möglichkeit, ergänzende oder auch vom Bundesgesetz abweichende Bestimmungen zu treffen. Hiervon hat der bayerische Landesgesetzgeber weitgehend Gebrauch gemacht und das Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG) vom 11. August 1954 (GVBl S. 165) erlassen. Dieses wurde von Dr. Oskar Lurz, Regierungsrat beim Flurbereinigungsamt in Bamberg, im Jahre 1955 in einem Handkommentar erläutert. Das Gesetz und das Bundesgesetz wurden seit 1954 mehrfach geändert. Auch hat die Rechtsprechung insbesondere des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts offene Fragen geklärt. Zu einer späteren Kommentierung des Gesetzes ist es jedoch nicht gekommen. Diese Lücke zu schließen, haben sich die Verfasser zur Aufgabe gemacht. Ihnen ist dabei bewusst, dass die Länder seit der Föderalismusreform des Jahres 2006 das Flurbereinigungsgesetz des Bundes unbeschränkt durch eigene Gesetze ersetzen können. Der bayerische Landesgesetzgeber hat hiervon jedoch bislang keinen Gebrauch gemacht. Dies ist zu begrüßen; denn das Flurbereinigungsgesetz mit seiner Ergänzung durch das Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz hat sich über viele Jahre bewährt. Durch ein neues Gesetz könnte sich, wie von Schwantag/Wingerter in ihrem Kommentar zum Flurbereinigungsgesetz befürchtet, das Verhältnis von rechtsstaatlichen Grundsätzen und praktischen Erfordernissen der Flurbereinigung – durch Gesetz und Rechtsprechung sorgfältig ins Gleichgewicht gebracht – aufgrund neuer Bestimmungen leicht zu Lasten aller Beteiligten verändern. Der Kommentar soll sich als praktisches Handbuch zur Ergänzung des im selben Verlag erschienenen Kommentars von Schwantag/Wingerter an die Gerichte, die Verwaltung und Rechtsanwälte, aber auch an jeden an der Flurbereinigung Interessierten wenden. Neben der Erläuterung der einzelnen Vorschriften sind die jeweiligen Änderungen des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz dargestellt, um auch den Werdegang des Gesetzes zu dokumentieren. Im Anhang finden sich die Texte weiterer wichtiger bayerischer flurbereinigungsrechtlicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die sonst nur einzeln aufgeführt sind. Die Verfasser des Kommentars sind erfahrene Flurbereinigungsjuristen: Regierungsdirektor Emil Hermann Linke, juristischer Beamter im Spruchausschuss und Abteilungsleiter beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, und Dr. Christoph Mayr, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof – Flurbereinigungsgericht. Rezension als PDF-Datei: (01) (02) (03) (04) (05) (06) Bestellung:



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