Die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu stellenden Beihilfeanträge müssen bekanntlich bis zum 15.05. des jeweiligen Jahres eingereicht sein. Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche allen Mitgliedstaaten gestattet, die Frist, deren Ablauf jetzt zum 15.05.2020 droht, um einen Monat auf den 15.06.2020 zu verschieben. Diese Möglichkeit war zunächst nur Italien eingeräumt worden, nachdem von dort aus wegen der gravierenden Corona-Problematik darum gebeten worden war. Die EU-Kommission hat diese Regelung nun auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt.

Es ist allerdings den einzelnen Mitgliedstatten überlassen, ob sie die einmonatige Verschiebung zulassen oder nicht. Deutschland hat von einer solchen Möglichkeit in der Vergangenheit keinen Gebrauch gemacht. Experten rechnen allerdings damit, dass das in diesem Jahr anders sein wird. Dementsprechend hat das Bundesministerium die Verlängerung durch die EU-Kommission bereits begrüßt.

Weil derzeit noch der 15.05.2020 maßgebend ist, raten einzelne Landesministerien dazu, diese Frist unverändert ernst zu nehmen und möglichst für die Beantragung von Direktzahlungen und von Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten sowie Auszahlungen für Agrarumweltmaßnahmen das Online-Serviceportal iBALIS zu nutzen. In Bayern ist mittlerweile eine Hotline eingerichtet, über die Einzelheiten der Antragstellung mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geklärt werden können. Dazu erhält dort jeder Antragsteller einen persönlichen Telefonbesprechungstermin schriftlich eingeräumt, in dem die Beteiligten das Antragsformular dann gemeinsam am Bildschirm durchgehen können. Man hofft, dass so das persönliche Erscheinen im Amt auf unabweisbare Fälle begrenzt wird.

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