An sich hatte der Deutsche Jagdverband (DJV) angestrebt, die Zulässigkeit der Erhebung von Berufsgenossenschaftsbeiträgen für Jagdunternehmen der Höhe nach in einem Musterverfahren vor den Sozialgerichten zu klären. Dieses Musterverfahren hatte dann allerdings durch einen Vergleich geendet, also ohne ein Urteil. Deshalb fordert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) derzeit offenbar flächendeckend die Inhaber von Jagdrevieren auf, etwa eingelegte Widersprüche gegen Beitragsbescheide zurückzunehmen. Der DJV hält unverändert dagegen und empfiehlt seinen Mitgliedern, Widersprüche nicht zurückzunehmen, sondern auf ein neues Musterverfahren, das der DJV nun betreiben will, zu setzen. In diesem Musterverfahren will der DJV jetzt auch ein Urteil erstreiten. Die Berufsgenossenschaftsbeiträge seien zu hoch. Das beruhe vor allem darauf, dass die SVLFG den Revierinhabern, die gleichzeitig einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, einen Beitragsrabatt gewährt. Diesen Rabatt müssten aber alle Jagdrevierinhaber tragen, was nach Auffassung des DJV nicht rechtens ist. Betroffene Jagdrevierinhaber, so empfiehlt der Verband, sollen sich an den DJV wenden. Dieser erteile dann Rat, wie auf die Aufforderung der SVLFG zu antworten ist, wenn diese zur Rücknahme der Widersprüche auffordert.

Der DJV hadert bekanntlich ohnehin bereits mit der Pflichtmitgliedschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, was die Jagdreviere angeht.

Agricola Verlag