Am 27.07.2020 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Entwurf zur Änderung des BJagdG vorgelegt. Ziele der Novelle sind

 

    • einheitliche Regelungen für Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung,
    • bundeseinheitliche Vorgaben für die Zertifizierung von Büchsenmunition unter Berücksichtigung des Gebots der Bleiminimierung,
    • Abschaffung der behördlichen Abschusspläne für Rehwild, wobei den Jagdbehörden die Möglichkeit erhalten bleibt, Mindestabschussquoten festzusetzen,
    • Aufhebung des Verbots des Einsatzes von Nachtzieltechnik für die Jagd auf Schwarzwild,
    • Verbot der Jagdausübung an Wildquerungshilfen (ausgenommen Bewegungsjagden),
    • Neufestlegung von Jagdzeiten,
    • Anhebung der Pflichtversicherungsgrenzen und des Bußgeldrahmens.
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