Das BML verfolgt nach wie vor das Ziel, den Preisanstieg bei landwirtschaftlichen Flächen zu begrenzen und das Engagement von überregionalen Investoren einzudämmen.

In erster Linie wird derzeit an einer Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes gearbeitet mit dem Ziel, den sog. Share-Deal zu erschweren. Die Beteiligungsgrenze, ab welcher ein Share-Deal grunderwerbsteuerpflichtig wird, soll von 95 % auf 90 % gesenkt, in dem Zusammenhang die Haltefrist von 5 auf 10 Jahre verlängert werden. Äußerungen des BML lassen darauf schließen, dass darüber hinaus in einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe über eine Novellierung des Grundstücksverkehrsgesetzes nachgedacht wird. In der Tat wird sich anders die wesentliche Zielsetzung des Ministeriums (Verhinderung von Preismissbrauch, Sicherung einer breiten Eigentumsstreuung in der Landwirtschaft und Vorrang von Landwirten auf dem Bodenmarkt) auch nicht umsetzen lassen. Dafür dürfte das Steuerungsinstrumentarium des GrEStG nicht ausreichen.

Für Juli 2019 wird, so das BML, ein Kabinettsbeschluss zunächst zur Änderung des GrEStG angestrebt.

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