Der Landtag Brandenburg hat am 28.01.2021 mit großer Mehrheit einen Antrag der Koalition aus SPD, CDU und Grünen angenommen, der vorsieht, dass die Landeswolfsverordnung an das Bundesnaturschutzrecht angepasst wird und somit „Problemwölfe“ künftig leichter entnommen werden können. Schäden wie Nutztierrisse, die durch einen Wolf entstanden sind, müssen nun nicht mehr zwingend einem konkreten Einzeltier zugeordnet werden. Stattdessen kann bis zum Ausbleiben von Schäden jeder Wolf in dem Gebiet bzw. des betreffenden Rudels bejagt werden.

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