Nun gilt auch im Bundesland Hessen eine Landes-DüngeVO, die das Düngerausbringungsregime verschärft. In der VO werden die mit Nitrat belasteten Gebiete ausgewiesen, für die besondere Vorschriften zum Schutz des Grundwassers greifen. Danach
- werden mit Nitrat belastete Gebiete ausgewiesen, für die besondere Vorschriften zum Schutz des Grundwasser gelten,
- wird vorgeschrieben, Wirtschaftsdünger vor dem Ausbringen auf seinen Stickstoffgehalt zu untersuchen,
- werden die zulässigen Nährstoffüberschüsse je ha und Jahr auf 40 kg Gesamtstickstoff „gedeckelt“,
- werden schließlich größere Abstände zu Gewässern bei der Düngeausbringung vorgegeben.