Nun gilt auch im Bundesland Hessen eine Landes-DüngeVO, die das Düngerausbringungsregime verschärft. In der VO werden die mit Nitrat belasteten Gebiete ausgewiesen, für die besondere Vorschriften zum Schutz des Grundwassers greifen. Danach

  • werden mit Nitrat belastete Gebiete ausgewiesen, für die besondere Vorschriften zum Schutz des Grundwasser gelten,
  • wird vorgeschrieben, Wirtschaftsdünger vor dem Ausbringen auf seinen Stickstoffgehalt zu untersuchen,
  • werden die zulässigen Nährstoffüberschüsse je ha und Jahr auf 40 kg Gesamtstickstoff „gedeckelt“,
  • werden schließlich größere Abstände zu Gewässern bei der Düngeausbringung vorgegeben.
Agricola Verlag