Die BundeskompensationsVO (vgl. die News vom 09.03.2020) tritt nun doch unverändert in Kraft. Die Bundesregierung hat zwar, wie das vorgeschrieben ist, den Bundestag beteiligt und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dafür ist dem Bundesrat aber nur eine Drei-Wochen-Frist eröffnet gewesen. Diese hat der Bundesrat nicht genutzt bzw. wohl auch coronabedingt nicht nutzen können. Die BundeskompensationsVO wird nun in den nächsten Tagen im BGBl. verkündet.

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