Der Bundesrat fordert mehr Tierschutz auf langen Transporten in Drittländer. In einer am 7. Juni 2019 gefassten Entschließung appelliert er an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass auch in die EU-Veterinärbescheinigungen mit Drittländern die europäischen Tierschutzanforderungen aufgenommen werden. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, wie tierschutzrelevante Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zentral gesammelt, ausgewertet und den Vorort-Behörden zur Verfügung gestellt werden können.

Auch eine Änderung der EU-Tiertransportverordnung halten die Länder für erforderlich: Ihrer Ansicht nach sollte der Echtzeitzugang zu den Navigationsdaten Voraussetzung für die Abfertigung eines Transportes sein. Auch ein Notfallplan müsse vorgeschrieben werden. Weiter bitten sie die Bundesregierung, sich für Kontaktstellen in Drittländern sowie schnellere Grenzabfertigungen einzusetzen. Darüber hinaus soll sie prüfen, ob Verstöße gegen die Verordnung bußgeldbewehrt sind.

Mittel- bis langfristig sei es notwendig, auf lange Beförderungen zu verzichten, heißt es in der Entschließung. Zuchtorganisationen sollten die Möglichkeit prüfen, Samen und Embryonen zu verschicken. Zu überlegen sei auch, ob sich Amtsärzte, die Tiertransporte in Drittländer ohne ausreichende Tierschutzstandards genehmigen, im Einzelfall strafbar machen können.

Agricola Verlag