Der Bundesrat hat am 11.10.2019 einen Entschließungsantrag verabschiedet. Er zielt darauf, den Einsatz von Glyphosat in Privatgärten und in öffentlichen Anlagen (Parkanlagen, Kindertagesstätten) „unverzüglich“ zu verbieten. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, den bis 2023 angekündigten schrittweisen Verzicht auf Glyphosat umgehend zu regeln und zu diesem Zweck zeitnah eine Strategie zur Verringerung des Glyphosateinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln. Hier sollen zukünftig, so die Vorstellung des Bundesrats, nur noch nicht-chemisch-synthetische Mittel zugelassen sein, deren Wirkung vollständig ausreiche. Auch alle öffentlichen Verkehrsflächen seien sogleich in den Blick zu nehmen, um hier schnellstmöglich auf den Einsatz von Glyphosat zu verzichten.

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