Der Bundesrat will mehr regionale Schlachtungen ermöglichen. In einer am 05.06.2020 gefassten Entschließung forderte er die Bundesregierung dazu auf, die nationalen Ausnahmeregelungen zu erweitern und das Thema auf europäischer Ebene voranzutreiben. Ziel sei es, lange und qualvolle Tiertransporte zu vermeiden, wodurch nicht nur die bäuerliche Landwirtschaft gestärkt würde, sondern Verbraucher auch mehr regionale Lebensmittel kaufen könnten. Durch verminderten Stress vor der Schlachtung verbessere sich zudem die Qualität des Fleisches, so der Bundesrat.

Nach geltendem Recht sind Tiere grundsätzlich im Schlachthof bzw. in mobilen Schlachtanlagen zu töten. Ausnahmen gelten derzeit nur für Rinder, die ganzjährig im Freien weiden: sie dürfen nach Genehmigung des Veterinäramtes auf der Weide getötet werden. Der Bundesrat möchte diese Ausnahmen künftig auch auf Rinder und Schweine erweitern lassen, die lediglich saisonal im Freien leben. Er forderte die Bundesregierung auf, die in Deutschland geltenden Regelungen entsprechend zu erweitern und die Weideschlachtung im EU-Recht zu verankern.

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