Der Bundesrat hat in seiner 988. Sitzung am 27.03.2020 der neuen Düngeverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft grundsätzlich zugestimmt. Er hat nur zur Bedingung gemacht, dass die Bundesländer bis Ende des Jahres 2020 Zeit zur Ausweisung von besonders belasteten Gebieten erhalten. Setzt das Bundesministerium diese Änderungsmaßgabe um, kann es die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und wie geplant am Tag darauf in Kraft treten lassen.

Mit der neuen DüngeVO reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Er hatte am 21.06.2018 festgestellt, dass Deutschland die EG-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt hat. Zudem seien die Nitratwerte im deutschen Grundwasser zu hoch. Ziel der neuen Regeln ist es, Düngemittel in der Landwirtschaft zweckgerichtet einzusetzen und umweltschädliche Nitrateinträge in Gewässer zu vermeiden. Die Bundesregierung erhofft sich Einsparungen, vor allem bei der Anwendung von Mineraldüngemitteln.

Die vom Bundesrat verlangte Verlängerung der Übergangsfristen ist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu sehen. Sie beruht auf einer Einigung zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission.

In seiner Begründung betont der Bundesrat, die Streckung der Frist für die Ausweisung „Roter Gebiete“ setze ein wichtiges Signal in der aktuellen Krisensituation in Richtung der landwirtschaftlichen Betriebe. Sie diene auch einer sachgerechten Bearbeitung der mit der Novelle vorgesehenen Neuausweisung der gefährdeten Gebiete durch die Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen der Länder.

In einer zusätzlichen Entschließung weist der Bundesrat allerdings auf zahlreiche Unzulänglichkeiten der Verordnung aus fachlicher, rechtlicher und vollzugsseitiger Sicht hin.

Die Zustimmung habe er nur deshalb nicht an eigentlich erforderliche Änderungsvorgaben geknüpft, um das Risiko eines zweiten Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik zu vermeiden. Davor hatte die Bundesregierung ausdrücklich gewarnt.

Die umfangreiche Entschließung zeigt detailliert die verschiedenen Defizite der Verordnung auf und bittet die Bundesregierung, im Benehmen mit den Ländern durch künftige Regelungen und Verwaltungsvereinbarungen Abhilfe zu schaffen.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

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