Am 25.06.2021 hat der Bundesrat Änderungen an zwei Regierungsverordnungen zugestimmt, die den Tierschutz bei Hundehaltung und Hundezucht sowie bei Nutztiertransporten verbessern sollen. Seine Zustimmung erfolgte allerdings unter der Bedingung mehrerer Änderungen am Verordnungstext, die den Tierschutz weiter intensivieren sollen. So sollen u.a. die Vorgaben für Haltung, Betreuung und Sozialisierung von Hundewelpen verschärft und die Transportbedingungen für Tiere verbessert werden. Keine Mehrheit im Plenum fand dagegen das vom Fachausschuss empfohlene generelle Transportverbot in 17 Nicht-EU-Länder. Übernimmt die Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen 11 Änderungsmaßgaben, kann sie die Verordnung verkünden. Sie soll mit Beginn des folgenden Quartals in Kraft treten.

Mit der Tierschutz-Hundeverordnung will die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden bei Haltung und Zucht berücksichtigen. So dürfen u.a. Hunde mit Qualzuchtmerkmalen nicht mehr auf Ausstellungen, Messen oder Sportveranstaltungen gezeigt werden; Welpen müssen ausreichend an Menschen, Artgenossen und Umweltreize gewöhnt werden. Die Anbindehaltung von Hunden ist grundsätzlich verboten. Die Tierschutztransportverordnung enthält Vorgaben zur Einhaltung der Temperaturgrenzwerte. Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeld bewehrt.

In einer begleitenden Entschließung zeigt der Bundesrat weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf, um den Tierschutz in verschiedenen Bereichen zu verbessern. Er fordert u.a. schärfere Regelungen für den Online-Handel mit Hundewelpen und Verbesserungen für den Transport von Schlachtgeflügel.

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