Am 17.12.2021 hat der Bundesrat zwei Verordnungen zur nationalen Umsetzung der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2023 zugestimmt – allerdings jeweils unter der Bedingung von einigen fachlichen Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, können die Verordnungen in Kraft treten. Die GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung legen verbindliche Umweltauflagen und Anforderungen fest, die eingehalten werden müssen, um Zahlungen zu erhalten. Außerdem gestalten sie die Öko-Regelungen näher aus, mit denen Landwirte freiwillig zusätzliche Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz umsetzen können.

In einer begleitenden Entschließung warnt der Bundesrat vor regionalen Ungleichheiten und fordert, die Öko-Regeln so auszugestalten, dass eine flächendeckende Teilnahme aller Landwirte möglich ist. Die Länder sorgen sich u.a. um die Belange von Milcherzeugerbetrieben mit überwiegender Dauergrünlandnutzung und Betriebe mit ökologischen bzw. biologischen Produktionen. Es bestehe die Gefahr, dass Umwelt- und Tierwohlleistungen in Dauergrünlandgebieten mit der neuen GAP weder ausreichend honoriert noch bereitgestellt werden, so der Bundesrat. Für elementar wichtig hält er ebenfalls, dass ökologisch bzw. biologisch wirtschaftende Betriebe keine Prämiennachteile erfahren. Dazu sollten die Förderungen zu Agrar-, Umwelt- und Klimaschutz-Maßnahmen mit den Instrumenten der ersten und zweiten Säule weitgehend kombinierbar sein. Ferner fordert der Bundesrat, die bürokratischen Lasten sowohl bei den Landwirten als auch den Länderverwaltungen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren.

Die Verordnungen müssen aufgrund von zeitlichen EU-Vorgaben noch in diesem Jahr erlassen werden. Sie sind Teil des GAP-Strategieplans für Deutschland, der der Europäischen Kommission zum 01.01.2022 zur Genehmigung vorzulegen ist.

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