Am 13.06.2019 haben Umwelt- und Landwirtschaftsministerium nach monatelangem Streit einen Kompromiss zur Düngeverordnung gefunden. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen umfassen u.a.:

  • eine Reduzierung des Düngereinsatzes in den Gebieten mit besonders hohen Nitratwerten um 20% im Betriebsdurchschnitt und eine schlagbezogene Obergrenze von 170 kg organischem Stickstoff je Hektar,
  • eine bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeit, in denen das Düngen in belasteten Gebieten nicht erlaubt ist,
  • größere Abstände zu Gewässern beim Düngen in Hanglagen,
  • Ausnahmen für extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe, die so nachhaltig und ressourcenschonend düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen (dazu dürfen nicht mehr als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr gedüngt werden, davon höchstens 80 kg als Mineraldünger),
  • Ausnahmen für Dauergrünlandflächen,
  • Herbstdüngung von Raps soll ausnahmsweise möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe im Herbst ein Stickstoffgehalt unter 45 kg im Boden nachgewiesen werden kann.

Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser verklagt und 2018 vom EuGH Recht bekommen. Mit dem jetzt erzielten Kompromiss ist das Verfahren zur Verschärfung des Düngerechts jedoch noch nicht abgeschlossen. Sollte die EU-Kommission dem Vorschlag zustimmen, müsste die Änderungsverordnung anschließend noch durch das Bundeskabinett und den Bundesrat. Die Neuerungen würden ab Mai 2020 gelten.

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