Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der Verbund, der entstanden ist aus der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, der Landwirtschaftlichen Alterskasse, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und der Landwirtschaftlichen Pflegekasse. Er erbringt seither die Leistungen der Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung und Alterssicherung aus einer Hand. Die SVLFG hat nun die wegen der Corona-Krise am häufigsten gestellten Fragen zu den Leistungen im Hinblick auf

    • die Betriebs- und Haushaltshilfe,
    • die Reha-Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung und der Alterskasse,
    • die Krankenversicherungsleistungen bei Arbeitsunfähigkeit

und die darauf zu gebenden Antworten zusammengestellt. Diese „FAQ-Listen zum Corona-Virus in Bezug auf Betriebs- und Haushaltshilfe, Reha-Leistungen der LKK und LAK sowie KV-rechtliche Themen“ (FAQ = „Frequently Asked Questions“) können im Internet heruntergeladen werden (https://www.svlfg.de/suchergebnis-44e076993419888f?utf8=%E2%9C%93&search_form_presenter%5Bq%5D=FAQ&search_form_presenter%5Bcategory%5D=&search_form_presenter%5Bcategory%5D=Downloads#searchresult).

In dem Merkblatt wird insbesondere über die Möglichkeit der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankungen der oberen Atemwege belehrt, auch die befristete Geltung dieser Regelung (23.06.2020). Es finden sich weiter ergänzende „coronabedingte“ Erläuterungen zum Kranken- und Kindergeld, zum Arzneimittelbezug und insbesondere auch dazu, dass nur vorsorglich ausgesprochene Quarantänen keinen Anspruch auf eine Betriebs- und Haushaltshilfe begründen. Hervorzuheben ist aus dem Merkblatt ansonsten noch, dass sich Reha-Bewilligungen automatisch auf neun Monate verlängern, deren Gültigkeit also über die mutmaßlich coronabedingte Zwischenzeit hinaus verlängert wird.

Agricola Verlag