Der EU-Rechnungshof hat einen Sonderbericht „Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln: begrenzter Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken“ vorgelegt. Der Bericht kann nachgelesen werden unter https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=53001. Die Prüfer kritisieren, dass die EU-Pflanzenschutzmittelrichtlinie, die bereits aus 2009 stammt, nicht bereits unionsweit umgesetzt ist. Es gebe nach wie vor erhebliche Defizite bei der Messung und Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Lediglich 18 Mitgliedstaaten hätten der Kommission einen konkreten Aktionsplan vorgelegt. Auch Deutschland zählt zu den Mitgliedstaaten, die insoweit noch im Rückstand sind. Die EU-Kommission wird vom Rechnungshof ermahnt, die Auswirkungen und Risiken der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln genauer zu überwachen. Bisher gebe es insoweit weder klare Kriterien noch spezifische Anforderungen, die die Durchsetzung des integrierten Pflanzenschutzes gewährleisteten. Der Rechnungshof fordert in diesem Zusammenhang, dass die Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes auch Bedingungen für die Agrarförderung werden; das müsse bei der Reform der GAP der Bemessung von Zahlungen berücksichtigt werden. Es müssten, so der Rechnungshof weiter, den Landwirten mehr Anreize gegeben werden, ihre Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln zu verringern.

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