Der – seit der letzten Regierungsbildung – für das Baurecht zuständige Bundesinnenminister plant, das BauGB zu ändern und die Genehmigungsvoraussetzungen für Stallumbauten zu erleichtern, wenn diese der Verbesserung des Tierwohls dienen. Das zielt vor allem auf die Erleichterung der Umstellung von der Anbindehaltung auf Freilaufmöglichkeiten. Damit stößt der Bundesinnenminister überraschend beim Koalitionspartner SPD allerdings auf Widerstand. Die SPD will, wie sie in der Vorwoche verlautbart hat, die Initiative des Bundesinnenministeriums nur mittragen, wenn zeitgleich die bauplanungsrechtliche Privilegierung von „Intensivtierhaltungen“ eingeschränkt werde. Diese sollten zukünftig gerade auch dann nicht länger bauplanungsrechtlich privilegiert sein, wenn sie nicht gewerblich sind, also noch zur angestammten, überwiegend auf eigenen Flächen wirtschaftenden Landwirtschaft rechnen.

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