Seit dem 06.07.2019 gilt im Bundesland LSA die VO über ergänzende düngerechtliche Vorschriften. Sie regelt die Ausweisung von „nitratgefährdeten Gebieten“, in denen die Düngung besonderen Vorgaben unterliegt, insbesondere der ermittelte Düngebedarf nur ausnahmsweise und in sehr begrenztem Umfang überschritten werden darf. Festmist/Kompost dürfen in LSA zukünftig in der Zeit vom 15.11. bis 31.01. nicht ausgebracht werden; die Ausbringung jedweden Wirtschaftsdüngers, auch von Gärresten, erfordert stets die vorgängige Ermittlung und Dokumentierung der Nährstoffgehalte.

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