Die Kommission der EU fordert von der Bundesrepublik Deutschland seit geraumer Zeit eine Nachbesserung der DüngeV. Deshalb hat die Bundesrepublik nun Vorschläge unterbreitet, mit denen der Kritik aus  Brüssel begegnet und ein neues Vertragsverletzungsverfahren – hier wären Strafzahlungen von bis zu 860.000,00 € pro Tag – entbehrlich wird. Diese Vorschläge sehen zum einen vor, den bislang geforderten Nährstoffvergleich durch eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen. Zum anderen sollen zusätzliche Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten greifen, insbesondere Verpflichtungen zum Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen und ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Winterraps. Des Weiteren wird erwogen, in bestimmten „roten Gebieten“ die heute verbindlichen Sollwerte für die Düngebedarfsermittlung um 20 % abzusenken (im Abgleich mit anderen Standorten). Ferner wird eine Stickstoffobergrenze von 170 kg/ha und Jahr für organische Düngemittel schlagbezogen thematisiert. Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist empört; er rügt, „Änderungen im Jahresrhythmus“ seien ein Vertrauensbruch.

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