Die EU-Mitgliedstaaten haben sich heute (28.08.2019) auf Unterstützungsmaßnahmen geeinigt, um die Auswirkungen der anhaltenden Dürre auf die europäische Landwirtschaft zu mindern. Betroffene Landwirte werden höhere Vorauszahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abrufen können. Um mehr Futtermittel verfügbar zu machen, sollen des Weiteren Ausnahmen von bestimmten Ökologisierungsvorschriften gelten. Diese sehen u.a. vor:
- brachliegende Flächen als gesonderte Kultur oder als ökologische Vorrangfläche zu betrachten, auch wenn diese Flächen abgeweidet oder zu Erzeugungszwecken abgeerntet wurden;
- Zwischenfrüchte als „Reinkultur“ (und nicht, wie derzeit vorgeschrieben, Mischkultur) anzupflanzen, wenn sie für die Beweidung/Futtererzeugung bestimmt sind;
- den Mindestzeitraum von acht Wochen für den Anbau von Zwischenfrüchten zu verkürzen, damit Winterkulturen rechtzeitig ausgesät werden können.
Das Maßnahmenpaket soll Anfang September offiziell angenommen werden.