Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat darf in Deutschland fortan nur noch stark eingeschränkt verwendet werden. Am 08.09.2021 traten entsprechende Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Kraft.  Verboten ist die Verwendung von Glyphosat demnach direkt vor der Ernte, in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Auch mit Blick auf Naturschutzgebiete, Nationalparks und gesetzlich geschützte Biotope sowie Grünland und Wald in speziellen Schutzgebieten greift das Verbot.

Die Maßnahmen sind Teil des „Aktionsprogramms Insektenschutz“ von 2019. Sie sehen neben deutlichen Restriktionen für den Pflanzenschutzmittel-Einsatz insgesamt auch einen Glyphosat-Ausstieg bis Ende 2023 vor. Bis dahin wird der Einsatz von Glyphosat bei einer Reihe von Anwendungen deutlich eingeschränkt.

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