Das Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nach den Entscheidungen des BVerwG (Az. 3 C 28.16 und 3 C 29.16 vom 13.06.2019) nur noch für eine Übergangszeit in Deutschland zulässig (siehe hierzu auch die Abhandlung von RA Martin Beckmann – Der vernünftige Grund im Tierschutzrecht – in: RdL 11/19). Nun wollen sich Berlin und Paris auf EU-Ebene für einen Ausstieg aus dem Kükentöten einsetzen. Eine gemeinsame Initiative soll unter der deutschen Ratspräsidentschaft, die in der zweiten Jahreshälfte 2020 beginnt, vorangebracht werden. Gemeinsames Ziel sei es, bis Ende 2021 die Praxis des Kükentötens zu beenden, verkündete Bundesagrarministerin Julia Klöckner zusammen mit ihrem französischen Amtskollegen Didier Gillaume am Rande einer Fachkonferenz am Montag (13.01.2020) in Berlin.

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