Bundestag und Bundesrat haben das sog. Energiesammelgesetz beschlossen. Es ist am 20.12.2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es ändert u.a. das Ausschreibungsregime nach dem EEG, was die Ausschreibungen für Biomassen und Solar- und Windstrom angeht, kürzt im Übrigen vor allem die Vergütungen für große KWK-Anlagen.

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