In Konkretisierung der Aufzeichnungspflichten (§§ 8 Abs. 6, 10 Abs. 1 Satz 4 DüV) hat Niedersachsen das Elektronische Nährstoffmeldeprogramm Niedersachsen (ENNI) installiert. Das ist ein bundesweit bislang einmaliges internetbasiertes System, das die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Auftrag des Landes kostenlos bereitgestellt hat. Alle meldepflichtigen Betriebe (u.a. mehr als 2 ha Gemüse bzw. mehr als 15 ha LN) sind verpflichtet die Daten, die Düngebedarfsermittlung und Nährstoffvergleich betreffen, zu melden, also die einschlägigen Betriebsdaten in das System einzulesen. Landesregierung und Landwirtschaftskammer propagieren das System, weil es nicht nur den Düngebehörden, sondern auch den Landwirten helfe, die gesetzlichen Obergrenzen für die Stickstoff- und Phosphatdüngung einzuhalten. Das Landvolk moniert, dass die Meldepflichten auch rückwirkend gelten sollen, was die Betriebe über Gebühr belaste. Die Nachmeldepflicht solle auf den Zeitraum ab 01.10.2019 begrenzt werden. Vorgestellt wird das Modul ENNI u.a. auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/67/nav/2181.html).

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