Der Bundestag berät derzeit (Erste Lesung des Entwurfs am 31.01.) eine Novelle zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG). Er war am 31.01.2019 Gegenstand der Ersten Lesung. Neben der Beschleunigung der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, um die es der Bundesregierung mit der Novellierung in erster Linie getan ist, sollen nun (erstmals) die Entschädigungen für vom Netzausbau betroffene Grundeigentümer bundesweit vereinheitlicht und verrechtlicht werden. Über die bisherige, vor allem durch Rahmenvereinbarungen der Berufsverbände, im übrigen durch die Entschädigungsrechtsprechung geprägte Praxis hinaus sollen die Entschädigungen nun bei Freileitungen 25 % des jeweiligen Grundstückswerts der Schutzstreifenfläche betragen, im Fall der Erdverkabelung 35 %. Dazu treten „Beschleunigungszuschläge“, wenn der Grundeigentümer Leitungsrechte schnell auch grundbuchlich sichern lässt. Dabei soll ihm auch eine Pauschale für den damit verbundenen zeitlichen Aufwand gewährt werden.
Der Deutsche Bauernverband hält diese Regelungen für unzureichend und erwartet, was den Netzausbau angeht, keine höhere Akzeptanz der Land- und Forstwirte. Die Entschädigungen würden nur geringfügig erhöht. Es werde auch nicht hinreichend zwischen Erdkabel- und Freileitungsprojekten unterschieden. Zu begrüßen sei, so der DBV-Präsident, letzthin allein die beabsichtigte Begrenzung des erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs/Ersatzes. Dazu vertritt der DBV im Übrigen die Auffassung, dass eine naturschutzfachliche Kompensation bei der Erdverkabelung vollständig entbehrlich sei.