Das EU-Parlament soll in seiner nächsten Sitzung über eine vom Rat am 07.04.2020 bereits verabschiedete VO, die auf Erleichterungen der Brauchwassernutzung zielt, entscheiden. Die Mitgliedstaaten wollen die Verwendung von behandeltem kommunalen Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtern und die dabei einzuhaltenden Mindestanforderungen EU-weit harmonisieren. Wenn das EU-Parlament, wovon alle Beteiligten ausgehen, die VO billigt, wird diese wahrscheinlich schon in diesem Sommer in Kraft treten. Daran schließt sich eine dreijährige Übergangszeit an, in der die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, durch landesspezifische Regelungen den jeweiligen geografischen und klimatischen Bedingungen in den einzelnen Regionen Rechnung zu tragen. Der Rat der Union hat bei seiner Beschlussfassung betont, es solle die Anpassung der Landwirtschaft an die Folgen des Klimawandels erleichtert werden. Aufbereitetes Brauchwasser solle zukünftig für Bewässerungszwecke unter erleichterten Bedingungen zur Verfügung stehen. Damit wolle man dem Bewässerungsbedarf insbesondere bei Hitzewellen und schweren Dürren vorbeugen, damit auch dementsprechenden Ernteausfällen bzw. der Lebensmittelknappheit. Dabei sollen zukünftig EU-einheitliche Mindeststandards, die die Hygiene und die Qualitätsüberwachung des Brauchwassers für die landwirtschaftlichen Zwecke betreffen, gelten, vornehmlich für die Gewinnung, Verteilung und Lagerung des Brauchwassers.

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