Der Rat der EU hat am 19.12.2019 die Kommission aufgefordert, bis spätestens 2030 eine „ehrgeizige, realistische und kohärente EU-Biodiversitätsstrategie“ zu entwickeln. Die EU müsse bei der Bekämpfung des Artenrückgangs eine Führungsrolle einnehmen und deshalb die aktuellen Bemühungen erheblich verstärken. Auf allen EU-Ebenen gelte es, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um den fortschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt aufzuhalten. Ziel sei es, bis 2030 den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und die Artenvielfalt wiederherzustellen. Das müsse in allen einschlägigen Politikbereichen der EU berücksichtigt werden. Genannt hat der Rat hier vor allem die kommende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2030. Subventionen, die schädlich für die biologische Vielfalt sein, gehörten eingestellt. Das Überprüfungsregime bei Strategien, Maßnahmen und Verpflichtungen zum Naturschutz und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt müsse gestärkt werden.

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