EU-Kommission, Rat und Parlament haben sich im Dezember 2018 auf eine Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette verständigt. Die Jahresumsatzschwelle, bis zu der ein Lebensmittelhersteller vor unlauteren Methoden geschützt wird, soll auf 350 Mio Euro festgelegt werden. Die neue Regelung sieht u.a. ein Verbot verspäteter Zahlungen vor sowie ein Verbot kurzfristiger Stornierungen von Lieferungen verderblicher Erzeugnisse.  Des Weiteren sollen Lebensmittelhersteller das verbriefte Recht erhalten, einen schriftlichen Liefervertrag mit dem Handel abzuschließen. Die Richtlinie soll alle wichtigen Agrarprodukte einschließen, und nicht, wie zunächst vorgesehen, ausschließlich Nahrungsmittel.Auch Genossenschaften werden unter diese Richtlinie fallen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte den Kompromisstext, betonte jedoch, dass noch weitere Schritte zur Stärkung der Wettbewerbsposition der Landwirte notwendig seien.

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