Die aktuellen GAP-Regelungen laufen zum 31.12.2020 aus. Die EU-Kommission schlägt nun vor, diese Regelungen für das Jahr 2021 fortzuschreiben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium drängt auf eine zweijährige Fortschreibung. Das sei nötig, weil ansonsten die Gesetzgebungsarbeiten im Bereich der sog. Ersten Säule nicht abgeschlossen werden könnten. Das würde auch die notwendige Zeit verschaffen, um die Forderungen nach einer grundlegenden Reform der GAP zu bewerten und in die (erneute) GAP-Reform zu integrieren. Insbesondere die Naturschutzverbände drängen inzwischen – maßgeblich unterstützt durch die Fraktion der Grünen/EFA im EU-Parlament – auf eine grundlegende Überarbeitung gerade auch der Ersten Säule der EU-Agrarförderung unter dem Gesichtspunkt des Schutzes von Vögeln, Säugern, Reptilien, Amphibien und Insekten.

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