Die EU-Kommission hat nun den Entwurf einer neuen EU-BasisVO für den Ökolandbau noch einmal überarbeitet, und zwar gerade aufgrund deutscher Interventionen. Die ursprünglichen Brüsseler Vorgaben werden jetzt entschärft und den Ökobetrieben werden teilweise deutlich längere Übergangsfristen eingeräumt. So werden die Anpassungszeit für sog. Mehrebenen-Geflügelställe, die Mindestflächen bei Junghennenhaltung und auch sonstige Standards zur Besatzdichte auf acht Jahre verlängert (bislang: fünf Jahre). Generell soll für die Geflügelhaltung ohnehin eine Übergangszeit von drei Jahren gelten. Was die Schweinehaltung angeht, so wird die ursprüngliche Vorgabe einer Mindestaußenfläche von 3 m² auf 1,9 m² der EU-Kommission zurückgenommen. Die Übergangsfristen für Außenanlagen von Schweineställen werden insgesamt bis zu acht Jahren gestreckt.

Der sog. Agrarrat soll sich im März des Jahres mit dem Verordnungsentwurf beschäftigen. Eine alsbaldige Inkraftsetzung steht wohl nicht zu erwarten, denn die EU-Kommission hat in dem Zusammenhang angekündigt, im kommenden Jahr, also 2021, den VO-Entwurf unter dem Gesichtspunkt der dann vorhandenen modernen Tierhaltungssysteme noch einmal zu überprüfen.

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