Nach jahrelangem Ringen hat am 23.11.2021 die Mehrheit der EU-Parlamentarier für die Reform der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) gestimmt. Damit steht der Rahmen für die EU-Agrarförderung von 2023 bis 2027. Die neue EU-Agrarpolitik soll fortan umweltfreundlicher und transparenter werden. Fördermittel werden stärker an die Erfüllung von Umweltauflagen geknüpft.

Mit der GAP-Reform überträgt die EU den Mitgliedstaaten die konkrete Ausgestaltung der Agrarpolitik. Die EU gibt künftig hauptsächlich Ziele vor, die die Mitgliedstaaten erreichen sollen. Die Mitgliedstaaten sind dabei verpflichtet, dafür zu sorgen, dass mindestens 35 % der Haushaltsgelder für die Entwicklung des ländlichen Raums und mindestens 25 % der Direktzahlungen für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Das EU-Parlament setzte durch, dass mindestens 10 % der Direktzahlungen für die Unterstützung kleiner und mittlerer Agrarbetriebe verwendet werden und mindestens 3 % des GAP-Haushalts an Junglandwirte gehen. Eine ständige Krisenreserve soll Landwirte in Zeiten von Preisschwankungen oder instabilen Märkten unterstützen.

Die gemeinsame Agrarpolitik ist mit 387 Milliarden Euro der zweitgrößte Posten im EU-Haushalt. Deutschland stehen davon rund 42 Milliarden Euro zu. Die Reform gilt wegen der langwierigen Verhandlungen erst nach einer Übergangsphase ab 2023. Nach der Zustimmung des EU-Parlamentes, muss nun noch der EU-Rat seine Zustimmung erteilen. Bis Ende dieses Jahres soll jedes Mitgliedsland der EU-Kommission einen Strategieplan vorlegen, wie es die entsprechenden Ziele erreichen will.

Siehe zu diesem Thema auch: Rudolf Mögele, Bericht aus Brüssel – Einigung auf Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), in der November-Ausgabe der „Recht der Landwirtschaft“.

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